Mitarbeitende der Stiftung Wittekindshof
Herzlich willkommen in der Abteilung Fort- und Weiterbildung der Diakonischen Stiftung Wittekindshof.„Was wollen sie wissen?“
1. Zweckbestimmung Alle Mitarbeitenden (auch ehrenamtlich tätige Personen) des Wittekindshofes werden ermutigt, sich tätigkeitsbezogen fortzubilden. Der Besuch von Fortbildungsveranstaltungen gilt als dienstliche Angelegenheit. Folglich benötigen Sie, für die Freistellung vom Dienst beziehungsweise eine Kostenübernahme, die Zustimmung der Bereichs- oder Dienststellenleitung.
2. Freistellung Für die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen werden Mitarbeitende freigestellt. Als zeitlicher Anhaltspunkt für Freistellungen gelten im Wittekindshof jährlich fünf Arbeitstage, ab einer Beschäftigungszeit von zwölf Monaten. Im Einzelfall kann die Bereichs- bzw. Dienststellenleitung eine davon abweichende Genehmigung erteilen.
Bei der Anrechnung von Fortbildungen auf die Arbeitszeit wird bei Ganztagsveranstaltungen die durchschnittliche tägliche Arbeitszeit angenommen, bei Halbtagsveranstaltungen die tatsächliche Zeitdauer.
3. Kosten Die Teilnahmegebühren sind den Angebotsausschreibungen zu entnehmen. Sofern nicht anders gekennzeichnet, handelt es sich um reine Kursgebühren. Die Kosten für Verpflegung und Unterkunft sind nicht darin enthalten.
Die angebotenen Veranstaltungen sind für alle Mitarbeitenden kostenfrei, sofern die Bereichs- bzw. Dienststellenleitung eine Kostenbefreiung befürwortet. In diesem Fall wird der Teilnahmebetrag von der entsprechenden Kostenstelle abgebucht. Eine Abbuchung der Gesamtkosten erfolgt auch dann über die angegebene Kostenstelle, wenn die Kostenübernahme nur anteilig bewilligt wurde. Sofern keine Kostenstelle angegeben wird, stellen wir unsere Leistungen privat in Rechnung. Mitarbeitende, die nicht vom Dienst befreit werden und die Kosten selbst tragen müssen, können sich selbstverständlich als Privatperson anmelden.
4. Anmeldungen Eine schriftliche oder mündliche Anmeldung richten Sie bitte so frühzeitig wie möglich an: Bitte melden Sie sich auch dann an wenn die Kurstermine noch nicht ausgeschrieben sind. Die Kursplätze werden nach Eingang der Anmeldungen vergeben.
5. Fortbildung durch Mitarbeit Eine Möglichkeit der Fortbildung ist die Hospitation beziehungsweise Mitarbeit in einer anderen Einrichtung. Mitarbeitende, die sich für eine Hospitation interessieren und das Einverständnis der Leitung eingeholt haben, melden sich bitte beim Fortbildungsreferat, das bei der Auswahl einer Einrichtung oder der ersten Kontaktanbahnung behilflich sein kann.
Die Zeitdauer einer Fortbildung durch Mitarbeit ist in der Regel mit fünf Tagen anzusetzen.
6. Externe Fortbildung Programme externer Fortbildungsanbieter liegen im Referat für Fort- und Weiterbildung aus. Die Diakonische Stiftung Wittekindshof zeigt besondere Veranstaltungen und Fortbildungen weiterer Träger durch aktuelle Mitteilungen Bildungsportal an. Auf Anfrage stellt das Fortbildungsreferat auch Veranstaltungen regionaler Anbieter zu einem bestimmten Themengebiet zusammen.
7. Weitere Hinweise Fortbildungsanträge, die von Ihrer Bereichs- bzw. Dienstellenleitung abgelehnt werden, können Sie zur Überprüfung an die Mitarbeitervertretung weiterleiten.
Weitere Informationen erhalten sie über das QM- Handbuch der Diakonischen Stiftung Wittekindshof, Kapitel 5-02-02 „Dienstvereinbarung für Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen“, oder direkt über uns. Wir helfen gern. Wegbeschreibungen zu den Tagungsstätten
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