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Evangelisches Berufskolleg  HEH/ Fachkraft Arbeits- u. Berufsförderung

HEH/ Fachkraft Arbeits- u. Berufsförderung



Integriertes Konzept für berufserfahrene Mitarbeitende aus den Bereichen Arbeit und Wohnen


Im Juli 2001 ist die Prüfungsordnung zur geprüften Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung in Werkstätten für behinderte Menschen in Kraft getreten.

Ziel dieser Verordnung ist die Verbesserung und Vereinheitlichung der Qualifikationsstandards von sonderpädagogischen Qualifizierungsmaßnahmen für Mitarbeitende in Werkstätten. Mit dieser Prüfungsverordnung wird endlich das seit Jahren geforderte und bundesweit anerkannte Berufsbild der Gruppenleiterinnen und Gruppenleiter umgesetzt.

 

Seit September 2003 hat die Diakonische Stiftung Wittekindshof in Kooperation mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe, dem Evangelischen Berufskolleg und dem Diakonischen Werk Minden ein integriertes Ausbildungskonzept entwickelt, welches

 

  1. die Qualifizierung zur geprüften Fachkraft Arbeits- und Berufsförderung von Mitarbeitenden in Werkstätten für behinderte Menschen und
  2. die Möglichkeit zur Erlangung des Abschlusses "Staatlich geprüfte Heilerziehungshelferin/Staatlich geprüfter Heilerziehungshelfer" ermöglicht.

 

Die Vorzüge dieses Konzeptes in Kürze:

  • inhaltliche Verbindung der Arbeitsbereiche Wohnen und WfbM, dadurch aktuelle Synergieeffekte
  • klar strukturierte, erwachsenengerechte und fachlich-methodisch fundierte Ausbildung
  • Erlangung von theroetisch-praktischen und rechtlichen Kenntnissen im Bereich der Grundpflege
  • hoher Ausbildungsstandard, Dozentinnen und Dozenten aus der beruflichen Praxis der Werkstätten kooperieren mit erfahrenen Lehrkräften des Berufskollegs
  • konsequente Ausrichtung des Kurses auf das Arbeitsfeld der Teilnehmenden
  • individuelle und intensive Betreuung der Teilnehmenden in ihren Praxisfeldern und bei den Projekten
  • geringer organisatorischer Aufwand für die Wohnbereiche und Werkstätten
  • zwei anerkannte Ausbildungsabschlüsse möglich
  • vergleichsweise niedrige Kosten durch Nutzung der Synergieeffekte von Berufskolleg und Fortbildung




Die Zielgruppe - Teilnahmevoraussetzungen


Die Ausbildung richtet sich an Gruppenleiterinnen und Gruppenleiter in Werkstätten für behinderte Menschen, die eine fundierte sonderpädagogische Zusatzqualifikation anstreben bzw. diese im Rahmen ihrer Arbeitsvertragsregelungen erfüllen wollen.

Ebenso richtet sich diese Ausbildung an berufserfahrene Interessentinnen und Interessenten aus dem Arbeitsfeld Wohnen, die bereits über einen abgeschlossenen Beruf verfügen und mindesten 15 Stunden Praxis/Woche einbringen können. Für diese Teilgruppe ist das Abschluss "Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung" jedoch nicht möglich.

 

Die Teilnahmevoraussetzungen

 

Neben dem Hauptschulabschluss muss eine abgeschlossene Berufsausbildung nachgewiesen werden. Sechs Monate der Berufspraxis müssen einen Bezug zum Arbeitsfeld Eingliederungshilfe "Wohnen"  oder "Arbeit/WfbM" (entsprechend den Anforderungen der Prüfung Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung)  aufweisen.

 

Wichtig: Die Ausbildung zum Heilerziehungshelfer mit integrierter Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung kann nur als gesamte Kurseinheit belegt werden !

 

Dem Bewerbungsanschreiben sind folgende Anlagen beizufügen:

     

  • Nachweis über den Schulabschluss

 

  • Kopie des Abschlusszeugnisses der Berufsausbildung bzw. der Arbeitstätigkeit

 

  • Nachweis über die Dauer der Tätigkeit in der WfbM bzw. des Wohnbereichs

 

  • Kurze Beschreibung der derzeitigen Tätigkeits- und Kompetenzbereiche




Die Organisation des Kurses


Das Konzept der Ausbildung basiert auf einer Dauer von 2 Schuljahren, wobei während der allgemeinen Schulferien keine Seminare stattfinden.

 

Die staatlich geprüfte Ausbildung zur

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Das werkstattintegrierte/wohnbezogene Projekt


Die Thematisierung eines werkstattintegrierten bzw. wohnbezogenen Projektes erfolgt  im 2. Jahr  der Ausbildung. Es wird durch die Lehrkräfte vorbereitet und im weiteren Verlauf begleitet.

 

Dieses

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Die Abschlussprüfungen


Das Abschlussverfahren wird entsprechend den rechtlichen Vorschriften in zwei Bereiche geteilt. Zur Prüfung wird zugelassen, wer die Zugangsvoraussetzungen erfüllt und mindestens 80% Anwesenheitszeit erbracht

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Die Kosten


Da der gesamte Kurs in der Zusammenarbeit mit der Fort- und Weiterbildung des Wittekindshofes konzipiert ist, entstehen für die  Teilnehmerinnen und Teilnehmern, die zusätzlich den Abschluss "Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung" anstreben Kosten für die Kursanteile, die nicht durch den Unterricht des Berufskollegs abgedeckt werden können.

 

Die Kursgebühren für die gesamte Ausbildungsmaßnahme einschließlich der Praxisbetreuung betragen derzeit 1800,-Euro. Zusätzlich fallen Prüfungsgebühren nach der Gebührenordnung NRW in Höhe von derzeit 175,- Euro an. Bitte beachten Sie die Teilnahmebedingungen in der Anlage!

 








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